AGB Sonic Warrior
1. Geltungsbereich:
Diese AGB regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Sonic Warrior, Inh. Sascha Krenn (im Folgenden: Sonic Warrior) und dessen Kunden. Sie ersetzen alle vorherigen AGB und gelten für diese Kunden ausschließlich. Anderen AGB wird ausdrücklich widersprochen.
2. Abschluss des Pauschalreisevertrages
Mit der Buchung bietet der Kunde den Abschluss eines Pauschal-reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Tage gebunden. Der Vertrag kommt jedoch erst mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung durch GB Sonic Warrior zustande.
3. Reservierte Plätze / Vorbehalt der Zahlung
Nach Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 14 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei kürzeren Buchungen als 14 Tage vor Reisebeginn ist die Zahlung sofort fällig sowie jeweils nach Aushändigung der restlichen Reiseunterlagen inkl. Sicherungsschein.
Leistet der Kunde die Anzahlung und oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und hat der Kunde den Verzug der Zahlung nachweislich zu vertreten, so ist Sonic Warrior nach Mahnung der Zahlung und Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist berechtigt, von dem Pauschalreisevertrag zurückzutreten und die Anmeldungen und Reservierungen zu löschen, sowie die Plätze/Karten anderweitig zu vergeben. Ferner hat der Kunde die Rücktrittskosten zu tragen.
4. Nebenabreden / Leistungsänderungen
Nebenabreden und Leistungsänderungen sind nur schriftlich und als Teil der Anmelde-/Reservierungsunterlagen wirksam. Sonic Warrior wird beidem nur zustimmen, wenn diese nicht erheblich sind und den Charakter der Reise nicht wesentlich verändern.
5. Storno / Stornokosten
Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich bzw. in Textform gegenüber GB Sonic Warrior erfolgen. Maßgeblich hierbei ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Sonic Warrior.
Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder die Reise nicht an, verliert Sonic Warrior den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Sonic Warriorkann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist.
Sonic Warrior hat die Stornokosten unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen wie folgt pauschalisiert:
– bis 20 Tage vor Reisebeginn kostenfrei
– vom 19. – 8. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
– ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
– bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistung. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist. Tritt ein einzelner Kunde die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag.
Sonic Warrior kann keine Entschädigung von dem Kunden verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnliche, wenn sie nicht der Kontrolle der Parteien unterliegen.
6. Ersatzreisende
Die Reservierung/Anmeldung kann jederzeit vor Antritt der Reise auf einen Dritten übertragen werden, sofern dieser den Anmelde-/Reservierungsbedingungen genügt.
7. Ausschlussgründe für Teilnehmer
Sonic Warrior ist berechtigt, Teilnehmer der Reise auszuschließen, wenn diese nachhaltig und entsprechender Verwarnung die Reise stören und deren weitere Teilnahme den anderen Teilnehmern und Sonic Warrior nicht zumutbar ist. Bei groben Verstößen kann Sonic Warrior die Teilnehmer sofort und ohne Vorwarnung ausschließen. Grobe Verstöße sind alle Straftaten, insbesondere Körperverletzung, Drogenkonsum, rassistische Beleidigung/Diskriminierung und sexuelle Belästigung. Bei Drogenkonsum, rassistischer Beleidigung/Diskriminierung und sexueller Belästigung ist der sofortige Ausschluß auch bereits unterhalb der Strafbarkeitsschwelle möglich. Der Reisepreis steht Sonic Warrior auch bei solchen vom Teilnehmer provozierten Ausschlüssen zu, weitere Schadensersatzansprüche von Sonic Warrior bleiben unberührt.
8. Rücktritt von Sonic Warrior bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, kann Sonic Warrior vom Vertrag zurücktreten, wenn
- in den vorvertraglichen Unterlagen die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktritterklärung von Sonic Warrior angegeben ist
- die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung durch Sonic Warrior angegeben ist.
Die Absage der Reise hat durch Sonic Warrior unverzüglich gegenüber
dem Reisenden innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, wenn feststeht das die Reise wegen dem Nichterreichen der Teilnehmer-zahl nicht durchgeführt wird, jedoch spätestens
- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen
- 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und
höchsten 6 Tagen.
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen
Wird die Reise aus diesem Grunde nicht durchgeführt, erhält der Kunde die auf den Reisepreis geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen zurück.
Ferner ist der Reiseveranstalter berechtigt, auf Grund unvermeidbarer Umstände, die ihn an der Erfüllung des Vertrages hindern, zurücktreten und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erklärt hat.
9. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung (z.B. Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung.
b) Der Veranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
10. Meldepflichten des Teilnehmers bei Mängeln
Wird eine Reise nicht frei von Mängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit Sonic Warrior in Folge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungs- noch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Sonic Warrior vor Ort zur Kenntnis zugeben. Ist der Vertreter der Sonic Warrior nicht vor Ort, sind etwaige Mängel unter der mitgeteilten Kontaktstelle mitzuteilen.
Der Vertreter von Sonic Warrior ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen soweit möglich. Er ist jedoch nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.
Will der Reisende wegen eines Reisemangels der in § 651 BGB ibezeichneten Art sofern er erheblich ist, kündigen, hat er Sonic Warrior eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Das gilt nur dann nicht, wenn Sonic Warrior dies verweigert.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, Mängel der Reiseleistungen unverzüglich bei dem örtlichen Reiseleiter zu melden. Eine Verzögerung kann zu einer Minderung des Schadensersatzes oder der Gewährleistungsrechte führen, da Sonic Warrior infolge schuldhafter Unterlassung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte.
11. Verjährungsverkürzung
Ansprüche aus § 615 i Abs 3 hat der Reisende gegenüber Sonic Warrior geltend zu machen, wobei die Verjährungsfrist 2 Jahre beträgt. Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise nach dem Vertrag nach enden sollte.
12. Paß-, Visa-, Gesundheitserfordernisse / Altersbeschränkung
Sonic Warrior teilt den Teilnehmern etwaige behördliche Paß-, Visa- und Gesundheitsanforderungen für die Reise mit. Jedoch ist jeder Teilnehmer zusätzlich verpflichtet, die eigenen Reiseunterlagen (z.B. Reisepaß, Visum, Impfzeugnisse) auf aktuelle Gültigkeit zu prüfen und gegebenenfalls einen Arzt zu besuchen, um die eigene gesundheitliche Eignung feststellen zu lassen. Sonic Warrior geht bei seinen Hinweisen auf Paß-, Visa- und Gesundheitsanforderungen von dem Zustand eines durchschnittlich gesunden volljährigen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit aus. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
13. AGB-Änderung / Stillschweigende Zustimmung
Wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen der von Sonic Warrior angekündigten AGB-Änderung widerspricht, wird die Änderung für den Kunden wirksam. Widerspricht der Kunde, bleiben die AGB unverändert in Kraft.
14. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Sonic Warrior für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit resultierten und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Sonic Warrior haftet nicht für Leistungsstörungen. Personen und Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden ( z.B. Ausflüge, Ausstellungen, Ticket u.s.w) wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reise-bestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners eindeutig als Fremdleistung so bezeichnet sind, dass sie für den Reisenden nicht Bestandteil des Pauschalreise-vertrages sind und getrennt ausgewählt wurden.
Soweit dem Kunden Gegenstände überlassen werden, bleibt das Recht auf Schadensersatz auf Produkthaftungsrecht von dem Haftungsausschluss unberührt.
15. Anwendbares Recht / Gerichtsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Verbraucher mit Aufenthalt im EU-Ausland, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften und zwingendes verbraucherschützendes Richterrecht des Aufenthaltslandes des Verbrauchers anwendbar. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Örtlich zuständig sind bei Verträgen mit Kaufleuten die Gerichte am Sitz von Sonic Warrior. Vertragssprache ist Deutsch.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.